Formen der Mitgliedschaft
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein dürfen. Die Kassenprüfer haben die Finanzen des Vereins, einschließlich der Bücher und Beläge, mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen, bei ordnungsgemäßer Führung der Finanzgeschäfte, die Entlastung des Vorstandes.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
Die Satzung tritt mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 01.04.2011 in Kraft