Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten
Ordentliches Mitglied
Form der Mitgliedschaft | Beitrag je Monat | Beitrag je Jahr |
---|---|---|
Ordentliches Mitglied, Erwachsene | 17,50 € | 210,00 € |
Ordentliches Mitglied mit Ermäßigung* | 12,00 € | 144,00 € |
Jugendmitglied | 12,00 € | 144,00 € |
Ruhend | - | 40,00 € |
Ehrenmitglied | beitragsfrei | beitragsfrei |
Gastmitglied | - | 120,00 € |
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Es gilt folgende Ausnahme:
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird bei Vereinseintritt oder Wechsel der Form der Mitgliedschaft im laufenden Jahr anteilig je Monat berechnet.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende möglich.
Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 01.01. für das laufende Jahr fällig.
Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.
Pünktliche Zahlung, Mahnungen
Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.
Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:
Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
BIC: BYLADEM1001
Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.
Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.
Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 10 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.
Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.
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