Hier findest du den Antrag zur Aufnahme als Mitglied in die Abteilung Rudern des SCBG e. V. sowie zur Änderung deiner Daten.
Aufnahmeantrage und Datenänderung
Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 01.01. für das laufende Jahr fällig.
Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.
Pünktliche Zahlung, Mahnungen
Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.
Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:
Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
BIC: BYLADEM1001
Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.
Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.
Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 10 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.
Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.
Unsere neueren Rennboote sind in Efa als regattatauglich markiert. Dies bedeutet, dass sie mindestens zur Hälfte mit Leuten besetzt sein müssen, die ebenfalls als „regattatauglich” (heißt: genügend rennbooterfahren) in Efa hinterlegt sind.
Alle dürfen also weiterhin sämtliche Boote nutzen, nur eben manche nicht ohne „Rennbooterfahrene” mit im Boot. Solltest Du Dich ganz doll falsch eingeschätzt sehen, sprich unseren Sportwart oder unseren Bootswart bitte direkt an.
Die Beitragsordnung regelt Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Nutzungsentschädigungen sowie zu leistende Arbeitsstunden. Die Ruder- und Sportordnung regelt die Belange des Ruder- und Sportbetriebs. Sie gelten für alle Mitglieder der Abteilung Rudern und deren Gäste.
Beitragsordnung Ruder- und Sportordnung
Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten
Ordentliches Mitglied
Form der Mitgliedschaft | Beitrag pro Monat (Jahr) |
---|---|
Ordentliches Mitglied, Erwachsene | 17,50 € (210,00 €) |
Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* | 12,00 € (144,00 €) |
Jugendmitglied | 12,00 € (144,00 €) |
Ruhend | pro Jahr 40,00 € |
Gastmitglied | pro Jahr 120,00 € |
Ehrenmitglied | beitragsfrei |
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Es gilt folgende Ausnahme:
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird bei Vereinseintritt oder Wechsel der Form der Mitgliedschaft im laufenden Jahr anteilig je Monat berechnet.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende möglich.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.