Der Sportclub Berlin-Grünau e. V. hat seit 1969 einen großen Namen in der Welt des Wassersports. Und seit Anbeginn ist der Kanurennsport im Verein zu Hause. Dem Ressort Kanurennsport gehören etwa 150 Sportler aller Altersklassen, Trainer und Übungsleiter sowie zahlreiche Förder- und Ehrenmitglieder an.
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Seit 1990 setzen wir sehr auf Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlichen und kooperieren daher mit den umliegenden Grundschulen, um so viele Talente wie möglich zu sichten.
Ungefähr 120 Mitglieder unserer Abteilung Rudern haben Spaß daran, gemeinsam auf der Dahme und Spree im Südosten Berlins mit dem Ruderboot unterwegs zu sein, mehrtägige Wanderfahrten auf den schönsten Flüssen und Seen Deutschlands zu unternehmen, hart für Wettkämpfe zu trainieren, an nationalen und internationalen Regatten teilzunehmen oder es sich bei gemeinsamen Feiern und Unternehmungen gut gehen zu lassen.
Unsere Abteilung ist für den Rudersport sehr gut ausgestattet. Wir verfügen über einen großen Bootsbestand an Wettkampf- und Wanderbooten.
Die Abteilung Gesundheitssport besteht seit 1991 und hat zur Zeit rund 105 Mitglieder, die alle das Seniorenalter erreicht haben. Die Männer und Frauen trainieren in sieben Übungsgruppen.
Davon besteht eine Gruppe aus 14 Sportlern und Sportlerinnen, die zusätzlich zum Gesundheitssport Prellball spielen. Das Training wird altersgerecht durchgeführt und richtet sich hauptsächlich auf die Kräftigung der Rumpfmuskulatur. Außerdem stehen Übungen zur Verbesserung der Koordination und des Gleichgewichtes sowie zur Steigerung der Kondition auf dem Programm.
Formen der Mitgliedschaft
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein dürfen. Die Kassenprüfer haben die Finanzen des Vereins, einschließlich der Bücher und Beläge, mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen, bei ordnungsgemäßer Führung der Finanzgeschäfte, die Entlastung des Vorstandes.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
Die Satzung tritt mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 01.04.2011 in Kraft
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