Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.01. für das laufende Jahr fällig.
Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.
Pünktliche Zahlung, Mahnungen Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.
| Form der Mitgliedschaft | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| Ordentliches Mitglied, Erwachsene | 264,00 € |
| Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* | 174,00 € |
| Jugendmitglied | 264,00 € |
| Ruhend | pro Jahr 40,00 € |
| Gastmitglied | 144,00 € |
| Ehrenmitglied | beitragsfrei |
*) Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in der Beitragsordnung definiert.
Proberudern mit Vorerfahrung: 30 € für vier Wochen
Ruderkurs ohne Vorerfahrung: 60 € Kursgebühr
Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:
Sportclub Berlin-Grünau e.V
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
BIC: BYLADEM1001
Für die Beitragszahlung steht auch der autom. Bankeinzug zur Verfügung. Fülle hierzu bitte das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung aus.
Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.
Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 20 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.
Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.
Hier findest du die allgemeine Übersicht zur SCBG-Vereinskleidung mit den Möglichkeiten zur Bestellung.
Vereinskleidung bestellen
Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten
Ordentliches Mitglied
Jugendmitglied
für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Mitglied, dessen Mitgliedschaft zeitweilig ruht
Ehrenmitglied
Gastmitglied
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.
Den Schlüssel zur Bootshalle I erhältst du an der Pforte. Während des Trainings bleibt der Schlüssel an dem weißen Haken rechts am elektronischen Fahrtenbuch hängen. Die Hallentore werden während der Ausfahrt geschlossen, aber nicht abgeschlossen. Nach dem Training ist die Halle abzuschließen und der Schlüssel wieder an der Pforte abzugeben.
Die regulären Trainingszeiten findest du in unserem Vereinskalender. Beachte, dass sich die einzelnen Zeiten das Jahr über abhängig vom Sonnenuntergang ändern. Die Anfangszeit meint das Erscheinen “ruderfertig am Steg”. Wer zu spät kommt, muss damit rechnen, nicht mitrudern zu können.
Auch außerhalb der regulären Trainingszeiten können Ausfahrten erfolgen. Beachte die Regeln zur Bootsnutzung und insbesondere zur Obleutebefähigung. Zur Dämmerung und zu den Zeiten des regulären Trainings müssen alle Boote wieder am Steg sein.
Sämtliche Fahrten sind vor Beginn der Ausfahrt im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen und nach Rückkehr wieder auszutragen. Hinweise zur Bedienung findest du in diesem Merkblatt: Link Über das Fahrtenbuch lassen sich auch Statistiken abrufen und Bootsschäden melden.
Bei Sturm und bei Gewitter darf nicht gerudert werden. Dasselbe gilt, solange sich Eisschollen auf dem Wasser befinden.
Ab einer Wassertemperatur von unter 15°C ist von Ausfahrten im Skiff abzuraten.
Bei Dunkelheit ist das Rudern nicht erlaubt. Tritt absehbar während der Ausfahrt die Dämmerung ein, sind in den Gig-Booten Leuchten mitzunehmen. Du findest sie in der Bootshalle I.
Im regulären Training wird die Bootsbesetzung auf dem Bootsplatz geklärt. Wenn viele Mitglieder zum Training kommen, soll ein Mitglied die Koordination übernehmen. Du kannst dich mit anderen Mitgliedern schon vorher zum Training, etwa zur Regattavorbereitung verabreden. Prioritär wird bei der Bootseinteilung aber berücksichtigt, dass alle Mitglieder angemessen mitrudern können. Warte mit dem Eintragen ins Fahrtenbuch und mit dem Beginn des Trainings ab, bis die Einteilung geklärt ist. Bei der Einteilung sind die Vorgaben zur Obperson- und Rennbootbefähigung zu berücksichtigen.
Alle Boote weisen das mögliche maximale Teamgewicht aus.
Gigboote sind bis 100 kg/rudernde Person zugelassen, weshalb es möglich ist, bei Wanderfahrten Gepäck und Zubehör mitzuführen.
Rennboote sind feiner unterteilt und für verschiedene Gewichtsklassen gebaut und zugelassen. Dementsprechend unterscheiden sie sich auch in Abmessungen und Einbauten: Länge des Bootes, Länge der Ruderplätze, Schuhgröße usw. Das jeweils ausgewiesene maximale Teamgewicht gibt die absolute Obergrenze wieder. Das ideale Teamgewicht liegt üblicherweise 5-10 kg unter dem ausgewiesenen Maximalgewicht. Leichte Leute können ein paar kg der für ein Boot zu schweren Leute im Boot ausgleichen, kurze aber nicht die Länge von großen Leuten. Etwas zu leicht für ein Boot zu sein, ermöglicht zwar das Rudern und macht es nicht deutlich unsicherer, zu schwer zu sein, allerdings schon. Ein gutes und sicheres Rudern ist nur möglich, wenn Boot und Teamgewicht zusammenpassen.
Deshalb sind bei der Bootsbesetzung die ausgewiesenen Teamgewichte bindend.
In jedem Boot muss mindestens eine Obperson sein. Vor jeder Ausfahrt muss einvernehmlich bestimmt sein, wer in einem Mannschaftsboot die Obperson ist. Die Obperson muss sich dieser Rolle klar sein und als solche im EFA eingetragen sein.
Die Obperson:
Um Obperson sein zu können, muss die Person die entsprechende Befähigung für Obleute erworben haben. Im elektronischen Fahrtenbuch erkennst du die Befähigung eines Mitglieds am schwarzen Punkt hinter dem Namen. Das Fahrtenbuch zeigt dir auch an, ob ein Boot für dich freigegeben ist.
Der Vorstand hat ein Dokument mit Kriterien erstellt, die für die Befähigung zur Obperson und die Nutzung von Rennbooten zu erfüllen sind.
Kriterien für die Befähigungen anzeigen.
Über die Befähigung zur Obperson und Rennbootnutzung entscheiden die Sportwart*innen bzw. Bootswart*innen in Absprache mit den erfahrenen Mitgliedern, die die Phase zur Erlangung der Befähigung begleitet haben.
Vergewissert euch vor der Ausfahrt auf dem Bootsplatz, dass euer Boot ruderbar ist. Legt das Boot dafür ggf. in Böcke, wenn es nicht auf Rollwagen liegt. Folgende Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Ein Merkblatt zur kritischen Durchsicht der Gigboote findest du hier: Link .
Die Boote müssen nach jeder Ausfahrt mit Lappen außen und innen gereinigt werden. Die Rollen und Rollschienen sind mit Spiritus und den entsprechend dafür vorgesehenen kleinen Lappen zu säubern. Falls die Spiritusflasche leer sein sollte, nehmt Wasser. Verwendet besondere Sorgfalt auf die Reinigung der Rollen, um alle Anhaftungen zu entfernen. Verschmutzte Rollen und Rollschienen gehen schnell kaputt, müssen sie ersetzt werden, kostet uns das pro Rolle ca. 14,00 Euro und pro Rollschiene zwischen 16.00 und 40.00 Euro (Stand Juli 2026).
Ein Merkblatt zur Bootsreinigung findest du hier: Link .
Eine Reservierung von Booten ist weder innerhalb noch außerhalb des regulären Trainings möglich. Ausnahme davon sind Wanderfahrten, für die der Vorstand im elektronischen Fahrtenbuch eine Reservierung hinterlegen kann. Die Reservierungen können auf der Vereinswebsite unter “Bootsreservierungen” eingesehen werden. Eine Reservierung kann auch für Regatten erfolgen, allerdings nur für den Zeitraum des Transports und der Regattateilnahme selbst. Eine Bootssperrung in der Vorbereitungszeit erfolgt nicht. Beachte außerdem, dass es eine tradierte Trainingsgruppe altverdienter Vereinsmitglieder gibt, die Donnerstag- und Mittwochvormittags das Boot “Dahme” nutzt. Ihnen soll diese Nutzung prioritär ermöglicht bleiben.
Der Verein hat eigene Motorboote, die auch durch uns als Abteilung Rudern genutzt werden können. Sie können zur Begleitung des Rudertrainings durch Trainierende sehr hilfreich sein. Voraussetzung ist ein Sportbootführerschein und die Zulassung durch den Vorstand.
Melde eine beabsichtigte Motorbootnutzung beim Vorstand an. Da das Boot auch durch andere Vereinsabteilungen genutzt wird und es unterschiedliche in Betracht kommende Boote gibt, ist eine rechtzeitige Abstimmung wichtig.
Vom Vorstand erhältst du dann Zugang zu Schlüssel und Benzin.
Rauchen und Alkohol sowie alle sonstigen berauschenden Mittel sind in den Booten und auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt und keine Person im Ruderboot darf unter dem Einfluss solcher Mittel stehen. Es gilt eine Promillegrenze von 0,0 für alle, die in einem Ruderboot mitfahren. Das Rauchen ist auf der Terrasse des Eiskellers gestattet, solange dadurch keine anderen Mitglieder belästigt werden.
Ein Handy auf Ausfahrten mitzunehmen kann hilfreich sein, etwa um andere im Notfall zu verständigen. Das Rudern ist ein geselliger Sport und wir pflegen eine Kultur, in der das Handy während den Ausfahrten und in den Pausen keine große Rolle spielen soll. Schenke deine Aufmerksamkeit deinen Mitrudernden!
Stemmbretter und Rollschienen werden vor der Ausfahrt selbständig eingestellt. Einige Gigboote können auf Ostriggerung umgestellt werden. Das reguläre Training findet mit Westriggerung statt. Der Unterschied besteht in der Höhe der Dollen. Die Umstellung erfolgt mithilfe der bunten Klemmringe unter den Dollen. An den betreffenden Booten findest du eine grafische Darstellung an der Bootswand außen, wie die Klemmringe jeweils platziert sein sollen. Nimm Änderungen mit den Klemmringen immer in den Böcken an Land vor, da beim Tausch auf dem Wasser die Klemmringe gerne verloren gehen. Das weitergehende Einstellen der Boote (Dollenabstand, Auslegerposition, Anlagewinkel usw.) und der Skulls/Riemen soll nur nach Abstimmung mit den Bootswart*innen erfolgen.
Bei der Bootslagerung ist darauf zu achten, dass die Rollsitze gesichert sind. Herabfallende Rollsitze können Schäden verursachen. Bei Booten, in denen der Rollsitz ohne erheblichen Widerstand aus der Rollschiene herausrollen oder herausfallen kann, müssen die Rollsitze besonders sorgfältig befestigt werden, schon bevor das Boot aus dem Wasser genommen wird. Dabei muss das Gummiband durch eines der Löcher im Rollsitz oder um die Achsen geführt werden, damit der Rollsitz auch dann nicht herunterfällt, wenn der Rollsitz sich komplett aus den Rollschienen löst. Das betrifft insbesondere die folgenden Boote:
Die Rollsitze für den Star (2-) werden gesondert in der Bootshalle I, im Regal hinter der rechten Stellage gelagert und verbleiben nicht im Boot, da sie nicht fest sind.
In einigen Rennbooten besteht die Möglichkeit, Schuhe mit dem “QuickRelease” System zu tauschen. Das ist eine komfortable Lösung, um mit eigenen Schuhen zu rudern. Das System hat in der Vergangenheit wegen unsachgerechter Bedienung bereits schwere Bootsschäden verursacht, weshalb die Nutzung nur nach einer Einweisung erfolgen darf. Eine Darstellung dazu findest du als Aushang in der Bootshalle.
a) Nutzung der Vereinsschuhe
Alle Boote sind mit Schuhen des Vereins ausgerüstet. Diese Schuhe dürfen zwischen den Plätzen innerhalb eines Bootes getauscht werden. Ein Zurücktauschen auf die vorherigen Positionen muss nicht erfolgen.
Ein Tausch von Schuhen zwischen verschiedenen Booten ist nicht erlaubt (auch nicht bei Skiffs). Das ist wichtig, weil die Schuhgrößen entsprechend dem zulässigen Teamgewicht gewählt sind. Außerdem – und das ist sehr wichtig – sind in manchen Booten größere als die vorhandenen Schuhe nicht zulässig, weil sie beim Durchzug mit der Ferse auf die Bootswand kommen können und dann schwere Schäden verursachen.
Für Menschen mit sehr kleinen und sehr großen Füßen gibt es je ein Paar in Größe 40 und in Größe 47, die von ihnen in jedem Boot genutzt werden dürfen. Ihr findet sie im grünen Stahlschrank hinten rechts in Halle I. Bitte tauscht sie nach dem Training wieder gegen die zum Boot gehörigen aus.
Andere frei nutzbare Schuhe bietet der Verein nicht an.
b) Ordnungsgemäßer Schuhwechsel
Bevor du Schuhe tauschst, lass dir von einem erfahrenen Mitglied zeigen, worauf du achten musst. Der Schuhwechsel ist ein kritischer Vorgang, weil Fehler zu gravierenden Bootsschäden führen können und weil der Notausstieg aus den Schuhen beim Kentern nur gelingt, wenn sie richtig eingebaut sind. Drei Punkte sind besonders wichtig:
c) Erwerb und Nutzung eigener Schuhe
Es ist nicht notwendig, aber möglich, sich eigene Ruderschuhe zu kaufen.
Wichtig: Achte auf Kompatibilität mit dem Quick Release System des Herstellers “Batlogic”. Eine Übersicht kompatibler Modelle findest du hier: Link (unter Shoe Compatibility) Zusätzlich benötigst du ein Paar Schuhplatten.
Du kannst sie hier bestellen: Link
Du kannst dich bei Fragen zum Schuhkauf und zur Befestigung der Schuhplatten an die Bootswart*innen oder an damit erfahrene Mitglieder wenden, die dich dabei gerne unterstützen.
Die privaten Schuhe können in dem grünen Schrank in der Bootshalle I, ganz hinten rechts, dort in dem verschließbaren Fach ganz unten rechts gelagert werden. Der Schlüssel zu dem Vorhängeschloss befindet sich am Schlüsselbund des Hallenschlüssels. Sprich die Bootswart*innen an, wenn du deine Schuhe dort auch lagern möchtest.
Private Schuhe dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitglieds von anderen Mitgliedern genutzt werden.
Achtet zur Schonung der empfindlichen Bootsinnenwand darauf, dass Gegenstände, die ihr in den Booten mitnehmt,
Trinkflaschen und andere feste Gegenstände müssen in den Booten in eine Tasche gepackt oder in eine Socke gesteckt werden, damit die innere UV-Schutzbeschichtung des Bootes nicht beschädigt wird.
Glasflaschen und andere Glasbehälter dürfen in den Booten nicht mitgenommen werden.
Wenn euch ein Schaden am Boot auffällt, teilt ihn den Bootswart*innen im elektronischen Fahrtenbuch beim Austragen der Fahrt über die Funktion „Bootsschaden melden“ mit.
Kleinere Schäden, die sich ohne hohen Aufwand beheben lassen, könnt ihr selbst beseitigen. Wenn es sich nicht um eine Bagatelle handelt, gebt den Bootswart*innen Bescheid, wenn ihr etwas repariert habt. Das Werkzeug findet ihr in dem schwarzen Werkzeugkasten, der über dem PC mit EFA steht. Weiteres Werkzeug findet ihr in den Werkzeugtaschen im grünen Stahlschrank hinten rechts in der Halle I.
Dass Schäden auftreten, ist nicht schön, lässt sich aber nicht immer vermeiden. Sprich es offen an, wenn du Schäden verursacht hast.
Der Transport von Booten auf dem Landweg ist mit den Bootswart*innen abzustimmen. Der Verein hat einen Bootsanhänger und ein Zugfahrzeug. Beide sind etwas in die Jahre gekommen. Sprich deshalb frühzeitig mit den Bootswart*innen, ob und wie ein Transport sinnvoll und sicher erfolgen kann. Hilfreiche Hinweise zum Bootstransport findest du hier: Link
Ins Wasser zu fallen, kann vor allem im Skiff, aber auch in anderen Booten passieren. Beachte dabei folgende Punkte:
Das Kentern kann mit den Übungseinern (Rosa und Magnus Hirschfeld) auch „geübt“ werden. Sprich dich dazu unbedingt vorher mit den Bootswart*innen ab.
Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem Wasser können zu sehr gefährlichen Situationen führen. Folgende Punkte solltest du bei Unfällen beachten:
Rettungswesten erhöhen die Überlebenschance bei geringer Wassertemperatur (weniger als 15°C).
Im grünen Schrank hinten rechts in der Bootshalle I können Rettungswesten der Mitglieder gelagert werden. Kennzeichne deine Weste eindeutig als deine eigene. Bringe einen Hinweis an, ob andere Mitglieder sie nutzen dürfen, wenn du selbst nicht da bist. Im Zweifel ist die Nutzung gestattet.
Achte beim Kauf einer eigenen Rettungsweste darauf, dass sie fürs Rudern geeignet ist und du nicht Gefahr läufst, beim Rudern mit den Skullgriffen hängenzubleiben. Häufig werden Rettungswesten empfohlen, die nicht automatisch bei Wasserkontakt auslösen, damit es nicht zu einem unbeabsichtigten Auslösen kommt
Erfahrene Ruder*innen, die Mitglied in einem anderen Ruderverein sind, können als Gäst*innen an unserem Training teilnehmen. Das kann auch im Rahmen einer sog. Trainings- oder Renngemeinschaft erfolgen, wenn eine gemeinsame Regattateilnahme avisiert ist.
Erforderlich ist eine Anmeldung der/des Gastrudernden beim Vorstand unter Nennung des Namens und des Vereins. Ein Mitglied muss für die Begleitung ab dem Eingang zu den Umkleiden und zum Steg sorgen. Es soll vorab eine kurze Mitteilung per E-Mail an rudern@scbg.de erfolgen. Gastrudernde dürfen Rennboote nutzen, wenn ihnen dies durch den Vorstand freigegeben wurde. Das gilt auch für Renngemeinschaften.
Wer uns regelmäßig als Gastrudernde*r besucht, soll ermutigt werden, unserem Verein zu den vergünstigten Konditionen als Gastmitglied beizutreten.
Befreundeten Vereinen können Boote ausgeliehen werden, wenn dadurch das eigene Training nicht erheblich eingeschränkt wird. Über solche Bootsverleihe und die Konditionen entscheidet der Vorstand.
Wir bieten regelmäßig einen Ruderkurs für Neulinge an. Informationen dazu gibt es auf unserer Internetseite, über die auch die Anmeldung erfolgt. Gib den Kursleiter*innen Bescheid, wenn du Interessierte kennst.
Initiativen für Wanderfahrten sind sehr willkommen. Wanderfahrten sind längere Ausfahrten (ab 30km an einem Tag oder mindestens 40km über mehrere aufeinanderfolgende Tage). Wanderfahrten werden beim Vorstand angemeldet. Hier findest du Übersichten, die bei der Planung helfen sollen: Eintägige Fahrten Mehrtägige Fahrten
Um Konflikte bei der Bootsnutzung zu vermeiden (Reparaturen, Arbeitseinsätze, Ruderkurs usw.), solltest du auch eintägige Wanderfahrten ankündigen. Nutze dafür Slack und bitte den Vorstand, die Ausfahrt als Termin in den Vereinskalender aufzunehmen.
Für die Regattateilnahme findest du hier eine hilfreiche Checkliste für die Vorbereitung: Link .
Für Regatten des DRV und des LRV benötigst du einen Aktivenpass. Fordere ihn mindestens eine Woche, bevor du ihn benötigst, beim Vorstand an. Du erhältst dann Zugang zum DRV-Portal, in dem du den Pass selbständig beantragen kannst. Die Kosten des Aktivenpasses trägt der Verein.
Bei Regatten muss ein Team in einheitlicher Kleidung antreten. Stimme dich mit deiner Mannschaft ab, welche Kleidung ihr tragen werdet. Beachte die Hinweise in diesem Handbuch zur Vereinskleidung. Boote bleiben auch vor anstehenden Regattateilnahmen für alle Mitglieder ruderbar.
Kosten für die Regattateilnahme (ggf. Fahrzeug, Reise, Unterkunft usw.) werden unter den Teilnehmern nach Vereinbarung abgerechnet. Eine Abrechnung über den Verein erfolgt nicht.
Im Vereinsgebäude befinden sich in der 3. Etage im LRV-Raum (Raumnummer 306) Ergometer sowie ein Bereich mit Matten für Gymnastik und Dehnen. Er dient vor allem im Winter als Ausweichort, wenn wegen Eises auf dem Wasser nicht gerudert werden kann. Der Raum wird auch von anderen Gruppen genutzt und steht uns deshalb nicht durchgehend zur Verfügung. Der Vorstand bemüht sich für die Wintermonate um eine Belegung für unsere Ruderabteilung während der regulären Trainingszeiten und wird darüber dann gesondert informieren. Den Schlüssel zum Ergoraum erhältst du an der Pforte.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Krafträume. Die Räume werden auch von anderen Gruppen genutzt und stehen uns deshalb nicht durchgehend zur Verfügung. Bei Verfügbarkeit, über die der Vorstand informiert, können sie vor allem im Winter eine sinnvolle Ergänzung zum Kastentraining sein.
Im Erdgeschoss des Vereins befinden sich mehrere Ruderkästen, von denen wir den größten zu bestimmten Zeiten im Winter zum Indoor-Training nutzen können. Die Zeiten, in denen uns der Kasten zur Verfügung steht, werden vom Vorstand bekannt gegeben.
Bei den Umkleiden befindet sich eine Sauna. Sie ist nur zu bestimmten Zeiten geöffnet. Informiere dich bei Interesse an der Pforte oder beim Vorstand.
Laufende Kosten finanziert der Verein über die Mitgliedsbeiträge. Für Bootsanschaffungen braucht die Abteilung manchmal Spenden, zu denen dann aufgerufen wird. Wenn du dem Verein etwas spenden möchtest, egal ob spezifisch auf einen Spendenaufruf oder einfach so, kannst du dich auch gerne an die Schatzmeister*innen wenden. Der Vorstand achtet auf sorgsame Mittelverwendung. Spenden können an einen bestimmten Zweck gebunden werden, doch Spenden ohne Zweckbindung gewähren dem Vorstand mehr Spielraum, notwendige Ausgaben zu tätigen, die unerwartet und ungeplant anfallen. Der Verein ist gemeinnützig, sodass du auch eine Spendenquittung für deine Steuererklärung erhältst.