RUDERN

Informationen rund um deine Mitgliedschaft sowie zum Vorstand

  • Aufnahmeantrag

    Hier findest du den Antrag zur Aufnahme als Mitglied in die Abteilung Rudern des SCBG e. V. sowie zur Änderung deiner Daten.

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  • Beitragsordnung

    Die Beitragsordnung regelt Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Nutzungsentschädigungen sowie zu leistende Arbeitsstunden. Sie gilt für alle Mitglieder der Abteilung Rudern und deren Gäste.

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  • Ruder- und Sportordnung

    Unsere Ruder- und Sportordnung regelt die Belange des Ruder- und Sportbetriebs. Sie gilt für alle Mitglieder der Abteilung Rudern und deren Gäste.

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    Schreibe uns, wenn du Fragen hast.


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    • Martin Heymann

      Martin Heymann

      Vorsitz

      Ich vertrete unsere Abteilung innerhalb des Vereins sowie nach außen und kümmere mich um die Websites.
    • Felix Baumert

      Felix Baumert

      2. Vorsitzender

      Ich stemme die Öffentlichkeitsarbeit und organisiere den Ruderkurs sowie das Proberudern.
    • Uwe Rink

      Uwe Rink

      Schatzmeister

      Bei Fragen zu Mitgliedsbeiträgen sowie der Beitragsordnung für dich da. Soeren Veith kümmert sich um die Buchführung der Abteilung.
    • Regina Weißkopf

      Regina Weißkopf

      Bootswartin

      Wir sorgen dafür, dass ihr auch morgen noch kräftig rudern könnt. Dafür organisieren wir Arbeitseinsätze und pflegen unseren Bootspark.
    • Tatjana Eggeling

      Tatjana Eggeling

      2. Bootswartin

      Zusammen mit Regina bin ich für den Bootspark und dessen Instandhaltung verantwortlich.
    • Dein Name?

      Dein Name?

      Sportwart

      Der Posten des Sportwart ist derzeit nicht besetzt.
      Bei Fragen zur Sport- und Ruderordnung kannst du dich an den Vorstand wenden.

       

      Häufige Fragen

      • Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?

        Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 01.01. für das laufende Jahr fällig.
        Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.

        Pünktliche Zahlung, Mahnungen Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.

      • Mitgliedsbeiträge

        Form der Mitgliedschaft Beitrag pro Monat (Jahr)
        Ordentliches Mitglied, Erwachsene 21,00 € (252,00 €)
        Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* 14,00 € (168,00 €)
        Jugendmitglied 17,00 € (204,00 €)
        Ruhend pro Jahr 40,00 €
        Gastmitglied pro Jahr 144,00 €
        Ehrenmitglied beitragsfrei

        *) Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in der Beitragsordnung definiert.

        Proberudern mit Vorerfahrung: 30 € für vier Wochen
        Ruderkurs ohne Vorerfahrung: 60 € Kursgebühr

      • Unsere Bankverbindung und Zahlungsweise

        Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:

        Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
        Deutsche Kreditbank Berlin
        IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
        BIC: BYLADEM1001


        Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.

      • Arbeitsstunden

        Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.

        Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.

        Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 10 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.

        Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.

      • Befähigung für Obleute
        Befähigung für Obleute

      • Befähigung für Regattaboote



        Unsere neueren Rennboote sind in Efa als regatta-tauglich markiert. Dies bedeutet, dass sie mindestens zur Hälfte mit Leuten besetzt sein müssen, welche im Fahrtenbuch die Befähigung für Regattaboote besitzen.

        Für als „regattatauglich“ gekennzeichnete Einer bedeutet dies, dass sie nur in Begleitung/mit Hilfestellung „Rennbooterfahrener“ genutzt werden dürfen *). Da kein Zweiter mit im Boot ist, also in der Nähe auf dem Wasser. Dies bedarf ausdrücklicher Absprache mit einem Rennbooterfahrenen.

        Das sind Rahmenbedingungen


        • Du hast die Befähigung für Obleute und kennst dich damit auf unseren Gewässern und den Kommandos aus.
        • Du hast Rudererfahrung in den lage-labilen Bootstypen. Hier insbesondere Rennzweier und Skiff
        • Du hast gute Erfahrung im Steuern und Anlegen
        • Regattaerfahrung ist ein großer Vorteil aber keine Voraussetzung

        Anfrage für die Rennbootbefähigung stellen

      • Befähigung zum Skiff
      • Vereinskleidung

        Hier findest du die allgemeine Übersicht zur SCBG-Vereinskleidung mit den Möglichkeiten zur Bestellung.

        Vereinskleidung bestellen

      • Formen der Mitgliedschaft

        Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten

        Ordentliches Mitglied

        • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
        • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
        • Stimmrecht
        • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags
        • Pflicht zum Leisten von Arbeitsstunden


        Jugendmitglied
        für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
        • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
        • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
        • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags

        Mitglied, dessen Mitgliedschaft zeitweilig ruht
        • Keine Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, jedoch
        • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags für ruhende Mitglieder

        Ehrenmitglied
        • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
        • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
        • Stimmrecht

        Gastmitglied
        • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
        • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedbeitrags

      • Beenden der Mitgliedschaft

        Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.

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