RUDERN

Informationen rund um deine Mitgliedschaft sowie zum Vorstand

  • Aufnahmeantrag und Datenänderung

    Hier findest du den Antrag zur Aufnahme als Mitglied in die Abteilung Rudern des SCBG e. V. sowie zur Änderung deiner Daten.

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  • Beitragsordnung

    Die Beitragsordnung regelt Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Nutzungsentschädigungen sowie zu leistende Arbeitsstunden. Sie gilt für alle Mitglieder der Abteilung Rudern und deren Gäste.

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  • Ruder- und Sportordnung

    Unsere Ruder- und Sportordnung regelt die Belange des Ruder- und Sportbetriebs. Sie gilt für alle Mitglieder der Abteilung Rudern und deren Gäste.

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    Häufige Fragen

    • Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?

      Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 01.01. für das laufende Jahr fällig.
      Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.

      Pünktliche Zahlung, Mahnungen Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.

    • Mitgliedsbeiträge

      Form der Mitgliedschaft Beitrag pro Monat (Jahr)
      Ordentliches Mitglied, Erwachsene 21,00 € (252,00 €)
      Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* 14,00 € (168,00 €)
      Jugendmitglied 17,00 € (204,00 €)
      Ruhend pro Jahr 40,00 €
      Gastmitglied pro Jahr 144,00 €
      Ehrenmitglied beitragsfrei

      *) Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in der Beitragsordnung definiert.

      Proberudern mit Vorerfahrung: 30 € für vier Wochen
      Ruderkurs ohne Vorerfahrung: 60 € Kursgebühr

    • Unsere Bankverbindung und Zahlungsweise

      Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:

      Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
      Deutsche Kreditbank Berlin
      IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
      BIC: BYLADEM1001


      Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.

    • Arbeitsstunden

      Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.

      Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.

      Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 10 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.

      Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.

    • Rennbootnutzung

      Unsere neueren Rennboote sind in Efa als regatta-tauglich markiert. Dies bedeutet, dass sie mindestens zur Hälfte mit Leuten besetzt sein müssen, die ebenfalls als „regattatauglich” (heißt: genügend rennbooterfahren) in Efa hinterlegt und darüber informiert sind.

      Alle dürfen also weiterhin sämtliche Boote nutzen, nur eben manche nicht ohne „Rennbooterfahrene” mit im Boot. Solltest Du Dich ganz doll falsch eingeschätzt sehen, sprich bitte unseren Sportwart oder unseren Bootswart direkt an.

      Für als „regattatauglich“ gekennzeichnete Einer bedeutet dies, dass sie nur in Begleitung/mit Hilfestellung „Rennbooterfahrener“ genutzt werden dürfen *). Da kein Zweiter mit im Boot ist, also in der Nähe auf dem Wasser. Dies bedarf ausdrücklicher Absprache mit einem Rennbooterfahrenen (ähnlich Obleuteregelung).

    • Vereinskleidung

      Hier findest du die allgemeine Übersicht zur SCBG-Vereinskleidung mit den Möglichkeiten zur Bestellung.

      Vereinskleidung bestellen

    • Formen der Mitgliedschaft

      Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten

      Ordentliches Mitglied

      • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
      • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
      • Stimmrecht
      • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags
      • Pflicht zum Leisten von Arbeitsstunden


      Jugendmitglied
      für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
      • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
      • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
      • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags

      Mitglied, dessen Mitgliedschaft zeitweilig ruht
      • Keine Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, jedoch
      • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags für ruhende Mitglieder

      Ehrenmitglied
      • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
      • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
      • Stimmrecht

      Gastmitglied
      • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
      • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedbeitrags

    • Beenden der Mitgliedschaft

      Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.

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